AT75132B - Vorrichtung zur Herstellung von Doppen zum Festhalten von Edelsteinen in beiderseits offener Form. - Google Patents

Vorrichtung zur Herstellung von Doppen zum Festhalten von Edelsteinen in beiderseits offener Form.

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AT75132B
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    Vorrichtung zur Herstellung von Doppen zum Festhalten von Edelsteinen in beiderseits offener Form.   



   Edelsteine, die geschliffen oder poliert werden sollen, werden in einem Halter, einer sogenannten Doppe, durch Einkitten oder Eingiessen befestigt, derart, dass die zu schleifende Fläche über die Doppenfläche vorsteht. Es gibt auch Doppen, welche das Schleifen einer ganzen Reihe von Fassetten ohne Umspannen des Steines ermöglichen und in diesem Falle muss der zu schleifende Stein ganz genau in der Achse der Doppe eingestellt werden, damit die Fassetten bei der   Drehung   der Doppe   die richtige Lage gegenüber der Achse des Steines   erhalten.

   
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 leicht schmelzbarem Metall, bei welcher der in der Doppe einzukittende Stein durch zwei Klemmstangen in eine Doppenform gehalten und eingestellt wird, welche durch die Enden der   Doppeti-   form   hindurchgreifen   und die genaue Regelung der Lage des Steines in der Form gestatten.

   Wenn die   Doppe     die Form eines Kegels hat, ! o greift die eine Stange durch   die Spitze und die andere durch die Grundfläche der Form Zweckmässig sind die Stangen in der Achse der Doppe so weit   verschtebbar, dass   sie   beide zusammen über die Form gehoben werden   und in dieser Lage das 
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   hffestlgt,   die   Doppenform   9, deren   innere Fläche trichterförmig   ist   und am sscheitI   des Trichters tit ein zylindrisehes Loch 10 ausläuft. Die Oberform besteht aus zwei Backen 11, 11, die durch 
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   Boden ein Loch 18 gleichachsig zu dem Loch 10 der Form angebracht ist.

   IndenLöchernJssund ist eine Stange 19 vemehiebbair, welche am unteren Ende durch einen Arm 20 gehalten wird, der   von einer senkrechten Stange 21 getragen wird. Diese Stange 21 ist in   einer Bohrung   22 am Fuss verschiebbar und wird in jeder eingestellten Lage durch eine Klemmschraube 23 gehalten. Der Teil der Stange   21,   der über der Führung 22   hervorragt, trägt   einen Arm   24,   dessen Nabe mit 
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 Schienen 33 verschiebbar, Welche in die   trichterförmige Höhlung   der Form hineinragen. An den äusseren Enden dieser Schienen sind nach unten gerichtete Stangen   34   drehbar angebracht, welche mit   Eiiistellvorriehtungen,   z. B.

   Schrauben mit Gegenmuttern, versehen sind, welche sich gegen die Seitenwandungen des Fusses 7 legen und die inneren Enden der Schienen 33 so einstellen, dass sie die Lage des Endes der Stange 29, gegen welche die Schienen sich anlegen, bestimmen. Du' inneren Enden der Schienen 33 besitzen nach abwärts schräge Flächen 36 (Fig. 4), so dass ihre oberen Kanten allein mit der Stange 29 in Berührung treten. Falls etwas von dem in die Form eingegossenen Metall in die Schlitze zur Führung der Schienen 33 eindringt, so bilden sich nur dünne Rippen, die leicht von der Doppe entfernt werden können. 



   Die radialen Schienen 33 drücken im dargestellten Fall gegen die obere Stange 29, können aber natürlich auch mit der unteren Stange 19 oder beiden Stangen in Berührung treten. 



   Um einen Stein 38 in der Form einzuspannen, wird die Stange 19 so weit angehoben, bis ihr oberes flaches Ende über die Form herausragt, von welcher die Oberform abgenommen ist. 



  Der Stein wird dann auf die Stange 19 aufgelegt und die obere Stange 29 auf die obere Fläche des Steines niederbewegt und in dieser Lage durch   Ajj ziehen der Klemme 26 gesichert.   Das untere Ende der Stange 29 hat eine Höhlung 37 oder   eino Becherform, so dass   die Stange den Stein festhalten kann. Die Stange 21 wird dann gesenkt und rimmt die Stangen 19 und 29 mit, um den Stein an die 
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 stellen das untere Ende der Stange 29 und den oberen Teil des Steines in die Mitte der Form ein. 



  Die Steine, welche schon vorher mit angeschliffenen Tafeln und Kalotten (oberen und unteren Endflächen) versehen sind, werden auf diese Weise in der Form richtig   eingestellt.   Das Doppenmetall wird dann durch die Oberform eingegossen, nachdem diese auf die Unterform aufgesetzt ist, füllt den Hohlraum der Form und sichert den Stein an der Spitze der Doppe. Die Stange   29   kann, je nachdem es zweckmässig erscheint, während des Eingiessens des Metalles in ihrer Lage verbleiben oder vorher herausgezogen werden.

   Bei der Entfernung der Doppe mit dem   darin   eingegossenen Stein werden die Schienen 33 durch die Wirkung auf die schrägen Endflächen nach aussen gedrückt, falls sie nicht vorher schon zurückgezogen sind, oder man kann die Schienen auch zurückziehen, indem man die unteren Enden der Stangen   34   gegen den Fuss 7 hin zurückdrückt. 



   Es ist erwünscht, eine Vorrichtung zu treffen, um zufällige Verschiebung der Schienen 33 zu verhindern. Für diesen Zweck sind Reibungsvorrichtungen anwendbar, von denen in Fig. 4 eine einfache Ausführungsform gezeigt ist. Diese bestehen aus durch Feder 42 belasteten Drückern   43,   die sich gegen die Unterseite der Schiene legen und in Bohrungen des Fusses unterhalb der Schienen 33 angebracht sind. 



   Bei der in Fig. 5, 6 und 7 gezeichneten   Ausführungsform   reicht die von dem Ann 20 getragene Stange 19 nur bis in die Kammer 17 hinein und ist oben durch eine Kugel und Kugel- 
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Aufnahme eines gezahnten oder mit   Sperreinschnittn   versehenen Rades 53 bleibt, das an der
Doppe angegossen wird. Auf der Büchse 47 sind die beiden Teile   66   der Oberform gelagert, welche den Einguss 57 bilden, durch den das Metall in die Form eintritt. 



   Das Metall wird wie bei der ersten Ausführungsform eingegossen, nachdem der Stein 38 in die richtige Lage gebracht ist und die vollendete Doppe hat die Form eines Kegels, umschliesst an der Spitze den Stein und trägt am dickeren Ende das Zahnrad 53. Das Angiessen dieses Zahn- rades bildet keinen Teil der Erfindung. 



    Bei den Ausführungsformen nach Fig. 1 bis 7 entweicht die Luft aus der Form in die Kammer 17, während bei der dritten Ausfühnmgsform ein Kanal 59 an der Unterfläche des     Formbebälters   angebracht ist. 



   PATENT. ANSPRÜCHE :   l.   Vorrichtung zur Herstellung von Doppen zum Festhalten von Edelsteinen in beiderseits offener Form, dadurch gekennzeichnet, dass Stangen den Stein einklemmen, von denen die eine durch das eine Ende und die andere durch das andere Ende der Form hindurchgreift.

Claims (1)

  1. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die eine Stange der Einstellvorrichtung durch die Spitze und die andere durch die Grundfläche der kegelförmigen Form hindurchfasst.
    3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Steinklemmstangen so beweglich sind, dass ein eijzugiessender Stein zwischen den Enden der Stangen eingeklemmt werden kann, während sich die Klemmspitzen der Stangen an oder über dem grösseren Ende der Form befinden, so dass dann der Stein bis an das Spitzenende der Form gesenkt werden kann.
    4. Vorrichtung nach Anspruch l, dadurch gekennzeichnet, dass die obere Klemmstange entweder während des Giessens in ihrer Lage verbleiben oder zurückgezogen werden kann, nachdem der Stein in der Giessform eingestellt ist.
    5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine der beiden Steinklemm- stangen mittels eines Kugelgelenkes oder dgl. befestigt ist, so dass die beiden den Stein fest- haltctidell Stangen aus der gleichachsigen Lage herausgebracht werden können.
    6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das eine Ende der einen Klemmstange flach ist,'während das Ende der anderen Stange eine Höhlung besitzt, um den Stein während des Eingiessens in seiner Lage zu erhalten.
    7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass radial bewegliche Schienen in die Höhlung der Foim pingn-ift n und das eine Ende oder die Enden der den Stein festhaltenden EMI3.2
AT75132D 1913-11-03 1913-11-03 Vorrichtung zur Herstellung von Doppen zum Festhalten von Edelsteinen in beiderseits offener Form. AT75132B (de)

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