Würfelspiel zur Unterhaltung und zur Belehrung über die Vorschriften des öffentlichen Verkehrs. Gegenstand vorliegender Erfindung ist ein Würfelspiel zur Unterhaltung und zur Belehrung über die Vorschriften des öffent lichen Verkehrs mit einem auf einem Spiel Brett aufgezeichneten Stadt- oder Land kartenplan, auf welchem Spielfiguren nach den Vorschriften des öffentlichen Strassen verkehrs zu verschieben sind.
Solche Verkehrsspiele sind bereits be kannt. Sie zeigen auf einem Spielbrett einen Stadtplan mit nach den Verkehrsvorschriften geregelten und nicht geregelten Strassenkreu zungen, an welchen drehbare Verkehrssignale angeordnet sind. Die Verkehrssignale sind miteinander über Zahnräder verbunden und lassen sich von einer Stelle aus in ihrer Ge samtheit umstellen.
Diese Ausführungen haben aber den Nachteil, dass sie lediglich den Fahrverkehr darzustellen versuchen, den Fussgängerver kehr hingegen vernachlässigen. Sie eignen sich also nicht zur Belehrung des Fussg5,n- gersüber die für ihn massgebenden Verkehrs vorschriften.
Das den Gegenstand der vorliegenden Er findung bildende Würfelspiel ist nun da durch gekennzeichnet, dass das Spiel minde stens zwei verschiedene Spielfigurengruppen und auf dem Spielbrett aufsteckbare; Bau werke, Anlagen, Verkehrszeichen und dergl. darstellende Körper aufweist.
Auf der Zeichnung ist eine beispielsweise Ausführungsform des Erfindungsgegenstan des dargestellt, und zwar zeigt: Fig. 1 eine Draufsicht auf das Spielbrett,
Fig. 2 einen Schnitt durch dasselbe nach der Linie A-A in Fig. 1 und Fig. 3 einen Markierungsknopf für Fuss- gängerstreifen in Ansicht und in grösserem Massstabe.
Das Spiel weist ein aus vier Teilen zu sammengesetztes Spielbrett a auf, auf dem ein Stadtplan mit Strassenkreuzungen aufge zeichnet ist. Dieses Spielbrett kann auch aus mehr oder weniger Teilen zusammensetzbar ausgebildet sein, wobei sich die einzelnen Teile auch in Grösse und Form voneinander unterscheiden können.
Die Strassen und die Fussgängersteige b sind in einzelne Felder unterteilt, auf welchen die nicht dargestell ten Spielfiguren nach den Vorschriften des Strassenverkehrs von einem Ausgangspunkte aus in Richtung auf ein Ziel verschoben werden, wobei die jeweils zurückzulegende Wegstrecke mittels zum Spiele gehörender Würfel bestimmt wird.
Für Fussgänger und Fahrzeuge sind ver schiedene Spielfiguren vorgesehen, welche zweckmässig eine Nachbildung von Personen bezw. Automobilen, Fuhrwerken oder Fahr rädern darstellen, wobei beispielsweise an Automobilen auch Fahrtrichtungsanzeiger angeordnet sein können. Die Ausgangspunkte wie auch die Ziele für beide Gruppen von Spielfiguren können dieselben sein; sie kön nen aber auch derart gewählt werden, dass sowohl die Fahrzeuge, als auch die Fussgän ger ihren Weg von verschiedenen Stellen aus anzutreten haben und verschiedenen Zielen zustreben müssen, wobei zweckmässig deren Wege sich wiederholt kreuzen.
Durch die Anwendung von mindestens zwei Gruppen von deutlich voneinander un terscheidbaren Spielfiguren wird einmal das Spiel interessanter und lehrreicher gestaltet, als dies bei den bekannten Ausführungen der Fall ist, anderseits wird erreicht, dass die Verkehrsregeln von selbst ins Gedächtnis der Spielenden eingeprägt werden.
Zur Anpassung des Spielplanes an die im öffentlichen Strassenverkehr zu beachtenden Vorschriften sind besondere Fussgängerstrei fen vorgesehen, welche einerseits auf dem Spielplan zur Darstellung gelangt sind, an derseits aber noch durch besondere in Lacher einsteckbare Knöpfe c (Fig. 3) markiert sind. An Stelle dieser Knöpfe c können auch Streifen e' Verwendung finden, welche in gleicher Weise auf dem Spielbrett aufsteck bar sind.
Zur Veranschaulichung der Geh steige<I>b</I> für die Fussgänger und Flächen<I>d</I> oder Schutzinseln e dienen besondere eben falls mittels Stifte in Löcher einsteckbare Plättchen aus Holz, Pappe, Metall, Kunst harzen oder dergl., wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, und die an den vorgezeichneten Stellen anzubringen sind.
An den Strassenkreuzungsstellen können in entsprechenden Löchern drehbare "Ver kehrsregler" in Form von Polizeimännern, bemalten Verkehrszeichen etc. angeordnet sein.
Es lassen sich ferner zur Belebung des Spiels an hierfür vorgesehenen Stellen be sondere einsteckbare Signale wie "Parkier- verbot", "Einbahnstrasse" etc. anbringen, ferner solche, an welchen die Fahrzeugspiel figuren während einer durch die Spielregel bestimmten Wartezeit stillzusetzen sind, wenn sie diese Stellen erreichen (Parkplätze oder -Stellen).
Zur weiteren Belebung des Spiels sind ausserdem einsteckbare Körper \wie Häuschen f, Zäune g zur Markierung von Parkanlagen, Bäumen, Springbrunnen, Ruhebänken. Denk mälern ete. vorgesehen.
Sämtliche auf dem Spielbrett aufsteck baren Körper sind in ihren Abmessungen so gehalten, dass sie den Spielbetrieb nicht be hindern. Die Bauwerke, Anlagen, Verkehrs zeichen ete. darstellenden Körper einschliess lich des Spielbrettes können auch als Spiel baukasten verwendet werden, der zum Auf bauen einer Stadt besonders geeignet ist.
Erfahrungsgemäss ereignen sich auf ver kehrsgeregelten Strassenkreuzungen die we nigsten Verkehrsunfälle, während dort, wo eine Verkehrsregelung nicht vorgesehen ist, die Zahl der Unfälle erheblich ansteigt. Das neue Spiel ist daher geeignet, sowohl der Jugend als auch Erwachsenen die im Strassenverkehr zu beachtenden Regeln an schaulich vorzuführen, und belehrend zu wirken. Dies ist aber nur möglich, wenn so wohl der Fahrzeugverkehr wie auch der Fuss gängerverkehr zur Vorführung gelangt.