DE1025023B - Selektivrufsystem fuer die Wahl von Fernsprechteilnehmern in Sprechfunknetzen - Google Patents

Selektivrufsystem fuer die Wahl von Fernsprechteilnehmern in Sprechfunknetzen

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Publication number
DE1025023B
DE1025023B DED19561A DED0019561A DE1025023B DE 1025023 B DE1025023 B DE 1025023B DE D19561 A DED19561 A DE D19561A DE D0019561 A DED0019561 A DE D0019561A DE 1025023 B DE1025023 B DE 1025023B
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DE
Germany
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call
station
selective call
vehicle
fixed
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Pending
Application number
DED19561A
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English (en)
Inventor
Karl-Heinz Schmall
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Deutsche Telekom AG
Original Assignee
Deutsche Telekom AG
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Publication date
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Publication of DE1025023B publication Critical patent/DE1025023B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04WWIRELESS COMMUNICATION NETWORKS
    • H04W68/00User notification, e.g. alerting and paging, for incoming communication, change of service or the like

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Computer Networks & Wireless Communication (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Mobile Radio Communication Systems (AREA)

Description

DEUTSCHES
Selektivruf sy sterne in Sprechfunknetzen, besonders in Netzen des beweglichen Funkdienstes dienen dazu, aus einer Reihe von beweglichen Funkstellen, die sich innerhalb des Bereiches der Festfunkstelle befinden, eine gewünschte Funkstelle anzurufen und die übrigen Funkstellen zu sperren. Man wendet hierzu gegenwärtig Systeme an,bei denen dieFahrzeugrufnummern durch selektiv ausgewertete Doppel töne gekennzeichnet sind. Die Doppeltöne werden bestimmten Frequenzreihen entnommen. Zwei Systeme sind bekannt:
1. das reine Frequenzcodeverfahren mit Doppel tönen aus der Frequenzreihe (20) für 45 Teilnehmer (Hafenfunksystem),
2. das dekadische, zeitgestaffelte Doppeltonverfahren mit Doppeltönen der Frequenzreihe (jj) (Landstraßenf unksystem).
Beim Hafenfunksystem wird zum Selektivruf ein Doppelton von der Funkstelle ausgesandt, der von der angerufenen Fahrzeugfunkstelle durch Rückruf quittiert werden muß, ehe er abgeschaltet wird. Hierdurch wird eine hohe Betriebssicherheit des Selektivrufs gewährleistet. Abschattungen der Empfangsenergie wirken sich nicht aus.
Das Landstraßenfunksystem hingegen arbeitet mit einer Folge von kurz hintereinander gesendeten Doppeltonimpulsen von etwa 200 ms Dauer. Es ist dabei kein Kriterium vorhanden, das zu kontrollieren gestattet, ob die Einzelimpulse richtig angekommen und ausgewertet worden sind. Deshalb besteht die Gefahr, daß bei Feldstärkeeinbrüchen einzelne Impulse verlorengehen und die Wahl durch die Vermittlungsbeamtin wiederholt werden muß. Andererseits aber weist das Landstraßenfunksystem Anschlußmöglichkeiten für eine hohe Teilnehmerzahl und den entscheidenden Vorteil des dekadischen Aufbaues einer Wählverbindung auf. Genau wie im Fernsprechwählverkehr innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik werden auch die Verbindungen im Selektivruf in dekadischem, vorwärts schreitendem Aufbau hergestellt. Aus diesem Grunde ist das Landstraßenfunk-Selektivruf verfahren für die Zusammenarbeit mit dem öffentlichen Fernsprechnetz geeignet.
Ein weiterer Vorteil des zeitgestaffelten Systems, bei dem jeder Ziffer einer Dekade ein Doppel ton kennzeichnend zugeordnet ist, besteht darin, daß in verhältnismäßig einfacher Weise die Teilnehmerwahl von der Fahrzeugfunkstelle aus ermöglicht werden kann.
Bisher ist im Gebiet der Bundesrepublik die Teilnehmerwahl von beweglichen Funkstellen aus noch nicht eingeführt. Die bislang unternommenen Versuche, durch unmittelbares Aussenden der Wahlimpulse über den Funkweg die Wähleinrichtungen des öffentlichen Fernsprechnetzes zu steuern, sind gescheitert. Feldstärkeeinbrüche, Abschattungen u. dgl.
S elektivruf system
für die Wahl von Fernsprechteilnehmern in Sprechfunknetzen
Anmelder:
Deutsche Bundespost,
vertreten durch den Präsidenten
des Fernmeldetechnischen Zentralamts,
Darmstadt, Rheinstr. 110
Karl-Heinz Schmall, Karlsruhe,
ist als Erfinder genannt worden
verursachten Falschwahl, indem einzelne Impulse verlorengingen.
Man hat das Problem der Durchwahl vom Fahrzeugteilnehmer zum ortsfesten Teilnehmer bei einem Pulssystem dadurch zu lösen versucht, daß man die Aussendung der die einzelnen Rufnummern kennzeichnenden unterschiedlich langen Impulsserien zentral bei der ortsfesten Station durchführte. Die beweglichen Stationen haben bei diesem bekannten System außer der Abstrahlung des ersten Anzeigeimpulses lediglich eine Abzählfunktion durchzuführen, die bei Erreichen der gewünschten Anzahl von Impulsen einen Rückimpuls auslöst, der die Impulsaussendung bei der ortsfesten Station stillsetzt. Bei diesem System wird also von der ortsfesten Station stets eine ganze Impulsreihe ausgesandt, die naturgemäß verstümmelt ankommen kann.
Die Erfindung erreicht eine absolute Sicherheit gegen Falschwahl durch einen vom Bekannten abweichenden Lösungsweg.
Die Erfindung betrifft ein System zum direkten Anwählen beliebiger drahtgebundener Fernsprechanschlüsse von beweglichen Sprechfunkanlagen aus, bei dem die von dem beweglichen Teilnehmer als Folge von Tonkombinationen ausgesandten Ruf- und Wählsignale von einer ortsfesten Funkstelle empfangen, quittiert, nach Speicherung in normale Wählimpulse
709 907/294
umgesetzt und in das Fernsprechnetz übergeleitet werden.
Das wesentliche Kennzeichen der Erfindung besteht darin, daß jede Tonkombination durch die Fahrzeugstation so lange ausgestrahlt wird, bis ein aus gleichartigen Tonkombinationen bestehender Ouittungstonruf der ortsfesten Station die Rufeinrichtung der Fahrzeugstation selbsttätig zur nächsten Kombination der die Rufnummer bildenden Folge weiterschaltet.
Es ist an sich bereits bekannt, ein Selektivrufsignal durch einen Rückruf zu beantworten, um bei der Funkstelle, die den Selektivruf abgesandt hat, ein Signal auszulösen. Der Rückruf ist dabei ein zusätzliches Zeichen, das die Betriebsbereitschaft der Gegenstelle anzeigen soll. Er stellt nicht, wie bei der Erfindung, das Kriterium für die Umschaltung auf das nächste Element des von der beweglichen Station auszustrahlenden Kennzeichens dar.
Bei dem Verfahren nach der Erfindung können die Doppeltöne für eine Dekade einer Reihe (I) entnommen werden. Eine bei derFahrzeugfunkstelle gewählte Rufnummer wird dort nach bekannten Methoden gespeichert, als Doppeltonfolge zur Festfunkstelle übermittelt, erneut gespeichert und frequenzrichtig an die Wählamtseinrichtungen weitergegeben. Die Doppeltöne können in zeitlicher Reihenfolge selbsttätig von der Festfunkstelle quittiert werden. Es ist möglich, Rufnummern bis zu elf Stellen zu speichern.
Nach einer Weiterbildung der Erfindung wird bei jedem Anruf durch die Fahrzeugfunkstelle selbsttätig die eigene Rufnummer als Doppeltonfolge übermittelt und quittiert. Die Anordnung arbeitet mit der Selektivrufeinrichtung zusammen. Die Gesprächsgebühren lassen sich so auf einfache Weise bei der jeweils benutzten Festfunkstelle erfassen und zusammen mit den Angaben des Tages, der Uhrzeit, den Rufnummern des Anrufenden und des Angerufenen auf Gebührenzettel abdrucken.
Durch das beschriebene Wählsystem sind Betriebsabwicklung, Gerätebedienung und Gebührenerfassung weitgehend dem üblichen Fernsprechdienst angepaßt. Statistische Ermittlungen sind an Hand der Gebührenzettel in einfacher Weise durchführbar.
Es ist möglich, auch die Betriebssicherheit des Landstraßenfunk-Selektivrufsystems in Verbindung mit dem vorgeschlagenen Wahlsystem zu erhöhen, indem Selektivrufe von der Fahrzeugfunkstelle durch Aussenden der eigenen Rufnummerdoppeltonfolge quittiert werden.
Es ist zweckmäßig, für die Richtung Fahrzeug— Festfunkstelle eine weitere Tonfrequenzreihe von fünf Tönen festzulegen, die gegenüber der üblichen Selektivruffrequenzreihe um eine bestimmte Differenzfrequenz verschoben ist. Die Anforderungen an die Genauigkeit dieser Frequenzen sind mäßig, weil ihre Auswertung in Tiefpässen mit bestimmter Bandbreite vorgenommen werden kann.
Für die Richtung Fernsprechteilnehmer—Funkteilnehmer können den Festfunkstellen Kennziffern zugeordnet werden, die vom Fernsprechteilnehmer vor der Selektivrufnummer des Fahrzeugs zu wählen sind. Die Kennziffer ist für die Gebührenberechnung maßgebend.
Der Gegenstand der Erfindung ist an dem in der Zeichnung gezeigten Blockschaltbild der Ausführungsform nach der Erfindung näher erläutert.
1. Die Wähl- und Selektivrufeinrichtungen der Fahrzeugfunkstelle 1 enthalten:
a) Selektivruf aus werter, bestehend aus den beiden Mischschaltungen 2, den Tief- oder Bandpässen 3 und den zugehörigen Schaltkreisen 4. Die Schaltkreise können als Transistorschaltanordnungen ausgeführt sein. Aufgaben des Selektivrufauswerters sind das Weiterschalten des Abtasters 5 (Drehwähler) beim Eingang eines zugehörigen Selektivrufdoppeltones und das Ein- und Ausschalten des Senders 6.
b) Zwei NF-Oszillatoren 7 für die Überlagerungsfrequenzen des Auswerters. Die Oszillatoren können entweder mit Röhren oder mit Transistoren bestückt sein.
c) Abtaster 5, ein elfteiliger Drehwähler. Der Abtaster dient dazu, die Speichereinstellung zeitlich nacheinander zu den NF-Oszillatoren durchzuschalten.
d) Speichereinrichtung 8. Die Aufgabe dieses Gliedes ist, die eigene Selektivnummer des Fahrzeugs zu markieren und die im Fahrzeug gewählte Rufnummer zu speichern.
e) Tonfrequenzkreise 9 für das Anschalten als frequenzbestimmende Glieder an die NF-Oszillatoren.
2. Die Festfunkstelle 10/Überleitungsplatz 11 umfaßt folgende Wähl- und Selektivrufeinrichtungen:
a) Speicher und Impulsweitergeber 12 zum Speichern der vom Fahrzeug übermittelten Rufnummer und frequenzrichtigen Weitergeben an die Fernsprechwähleinrichtungen.
b) Tonfrequenzumsetzer 13, der die Aufgabe hat, die bei der Festfunkstelle eingehenden Doppeltonimpulse um einen bestimmten Frequenzbetrag verschoben dem Sender zuzuführen.
c) Gebührendrucker 14. Diese Einrichtung enthält ein mechanisches Druckwerk für das Registrieren der Rufnummern und der Gesprächsgebühren.
d) Gebührenzähler 15, der die Zählimpulse für Gebührendrucker umsetzt.
Die Wirkungsweise des Selektivruf systems nach der Erfindung ist im folgenden im einzelnen erläutert:
1. Funkteilnehmer wird angerufen (Selektivruf). Nach Wegfall des Freizeichens (2800 Hz) und Senden des ersten Doppeltonimpulses wird bei der Fahrzeugfunkstelle auf Drehschritt 1 des Abtasters ein um die Differenzfrequenz verschobener Doppelton erzeugt, der sich dem Selektivrufdoppelton im Auswerter überlagert und den Drehmagneten betätigt. Der Abtaster wird auf den zweiten Drehschritt geschaltet und bewirkt das Erzeugen eines neuen Doppeltones, der durch Überlagern beim Eingang des zugehörigen Selektivrufdoppeltones erneut zum Betätigen des Drehmagneten führt usAv. bis zur letzten Stelle der Selektivrufnummer. Danach wird die Fahrzeugfunkstelle sprechbereit geschaltet.
2. Funkteilnehmer ruft an. Das Bedienungsgerät und die Wähleinrichtung sind so gestaltet, daß beim Abheben des Handapparates und bei freiem Kanal selbsttätig der Rufgenerator eingeschaltet wird, der das Freizeichen bei der Festfunkstelle unterbricht. Auf Drehschritt 1 des Abtasters wird danach selbsttätig der erste Doppelton aus den NF-Oszillatoren der AVähleinrichtung ausgesendet und bei der Festfunkstelle empfangen. Dort wird er in einen Doppelton der Selektivruffrequenzreihe umgesetzt und dieser wieder ausgesandt. Gleichzeitig wird ein Gebührenzetteldrucker veranlaßt, die diesem Doppelton zugehörige Ziffer auf das Gebührenblatt zu drucken. Der Doppelton geht bei der Fahrzeugfunkstelle ein und wird dort als Selektivrufdoppelton der ersten Ziffer der eigenen Rufnummer gewertet, kann also den Drehmagneten des Abtasters zum nächsten Doppelton weiterschalten. In gleicher Weise werden sämtliche Ziffern der eigenen Rufnummer übermittelt und von
der Festfunkstelle quittiert. Der Abtaster wird immer erst dann weitergeschaltet, wenn der eigene Doppelton bei der Festfunkstelle richtig angekommen ist und die Quittung richtig eingegangen ist.
Gleichzeitig werden sämtliche übrigen Teilnehmerfunkstellen gesperrt, weil der Ouittungsrückruf von diesen wie ein fremder Selektivruf gewertet wird. Die Zeitdauer der Übermittlung ist dem angepaßt. Nach beendeter Übermittlung der eigenen Rufnummer an die Festfunkstelle ist dort diese Rufnummer auf dem Gebührenzettel abgedruckt. Bei der Fahrzeugfunkstelle wird nun nach Eingang des letzten Quittungsdoppeltones die mechanische Sperre der Nummernscheibe geöffnet. Die Festfunkstelle strahlt das Amtszeichen aus (Tonfrequenz im Morse-»a«).
Der Teilnehmer kann nun mit der Wahl beginnen. Die Rufnummer kann bei Verwenden eines elfteiligen Drehwählers als Abtaster bis zu elf Stellen umfassen. Das ist die maximal im SWFD vorkommende Stellenzahl einer Rufnummer. Die Ziffern werden im Speicher markiert.
Die vom Teilnehmer gewählte Rufnummer ist dann im Speicher festgehalten. Am Ausgang des Speichers ist der Abtaster angeschaltet, der die Speichereinstellungen in zeitlicher Reihenfolge an die NF-Oszillatoren weitergibt, wenn die Einspeicherung beendet ist. Um sicherzustellen, daß der Fahrzeugteilnehmer nicht absichtlich oder fahrlässig den Sprechkanal blockiert, wird nach dem Übermitteln des eigenen Rufzeichens beispielsweise durch ein Thermorelais das Gerät ausgeschaltet, wenn der Teilnehmer nicht innerhalb von 10 Sekunden mit dem Wählen beginnt. Nach Wahlbeginn wird diese Frist um 25 Sekunden verlängert, damit die Rufnummer noch eingespeichert werden kann. Das Thermorelais setzt nach insgesamt 30 Sekünden vom Wahlbeginn ab den Abtaster in Tätigkeit, der inzwischen nach Übermittlung der eigenen Rufnummer heimgelaufen war. Der Abtaster legt schrittweise die im Speicher voreingestellten Tonfrequenzkreise an die NF-Oszillatoren an, die Doppeltöne werden ausgesandt und von der Festfunkstelle in gleicher Weise wie beim Übermitteln der eigenen Rufnummer durch Fortschalten des Abtasters quittiert. Durch dieses Verfahren ist größtmögliche Sicherheit gegen Falschwahl erreicht. Bei der Festfunkstelle können die Ziffern der Rufnummer ebenfalls registriert und auf den Gebührenzettel gedruckt werden. Man gewinnt vollständige Unterlagen über Zeit, Anrufer, Angerufenen und Gebühren, wenn man auf dem Gebührenzettel auch noch die Tages- und Zeitangabe abdruckt. Der Speicher bei der Festfunkstelle / in der Überleitungseinrichtung nimmt die Doppeltonfolge wiederum als Rufnummereinstellungen auf und gibt diese danach frequenzgetreu an die Fernsprechwähleinrichtung weiter. Währenddessen wird über den Sender ein Wartezeichen ausgestrahlt. Nach Aussenden des letzten Impulses wird der Funkweg mit dem Drahtweg zusammengeschaltet. Alle anderen tonfrequenten Zeichen, wie Freizeichen oder Besetztzeichen aus dem LW der Fernsprechwählverbindung, werden nun unmittelbar zum Funkteilnehmer übertragen. Bei besetzten Unterwegs-Ausgängen der Fernsprechwähleinrichtungen werden der Einfachheit halber dennoch alle gespeicherten Impulse abgesetzt, der Funkteilnehmer erhält erst danach das Besetztzeichen.
Während des Gesprächs oder beim Gesprächsende gelangen die Zählimpulse aus dem /. GW in den Gebührenzähler und betätigen dort ein Zählwerk. Die Einstellung des Zählwerks wird beim Gesprächsende auf dem Gebührenzettel abgedruckt. Von den Gebühren des Fernsprechdienstes abweichende Zusatzgebühren können im Gebührenzähler als zusätzliche Impulse erfaßt werden.
Die Gesprächskosten sind damit als Vielfaches der Gebühreneinheit gekennzeichnet.
Beim Gesprächsende wird außerdem der Freizeichenton auf den Funkkanal gelegt, der bei einem noch eingeschalteten Fahrzeug das Abwerfen bewirkt.
Die beschriebene Einrichtung kann weiterhin dazu dienen, die Betriebssicherheit des Landstraßenfunk-Selektivrufverfahrens wesentlich zu verbessern. Es ist vorteilhaft, den bei der Festfunkstelle durch Wahl aus dem Fernsprechnetz markierten Selektivruf selbsttätig unter Zwischenschalten des Freizeichens mehrfach zu wiederholen, bis die gewünschte Fahrzeugfunkstelle den Selektivruf richtig empfangen hat. Die Rückmeldung eines richtig eingegangenen Selektivrufs kann in einfacher Weise dadurch geschehen, daß der Abtaster zum nochmaligen Durchlaufen seiner Drehschritte veranlaßt wird und die zugehörigen Doppeltöne ausgesandt werden. Das Aussenden der Doppeltöne entspricht dann wiederum dem Fall des eigenen Anrufes, bei dem jeder Doppel ton quittiert werden muß. Es ist dann bei der Festfunkstelle der erneut abgehende Selektivruf lediglich mit dem ursprünglichen selbsttätig zu vergleichen. Bei Fehlanrufen wird der Teilnehmer abgeworfen.
Der Wähl verkehr in Richtung Festfunkstelle·—Fahrzeugfunkstelle wird durch Zuteilen einer Kennziffer für die Festfunkstelle ermöglicht, die vom Fernsprechteilnehmer angesteuert werden kann. Nach Wahl der Kennziffer und freiem Kanal ist dann nur die Selektivrufnummer des gewünschten Fahrzeugs nachzuwählen. Die Gebührenrechnung ist durch die Kennziffer der Festfunkstelle festgelegt.

Claims (5)

Patentansprüche:
1. System zum direkten Anwählen beliebiger drahtgebundener Fernsprechanschlüsse von beweglichen Sprechfunkanlagen aus, bei dem die von dem beweglichen Teilnehmer als Folge von Tonkombinationen ausgesandten Ruf- und Wählsignale von einer ortsfesten Funkstelle empfangen, quittiert, nach Speicherung in normale Wählimpulse umgesetzt und in das Fernsprechnetz übergeleitet werden, dadurch gekennzeichnet, daß jede Tonkombination durch die Fahrzeugstation so lange ausgestrahlt wird, bis ein aus gleichartigen Tonkombinationen bestehender Ouittungstonruf der ortsfesten Station die Rufeinrichtung der Fahrzeugstation selbsttätig zur nächsten Kombination der die Rufnummer bildenden Folge weiterschaltet.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Auswerten der Quittung das zum Aufbau von Verbindungen von der festen zu den beweglichen Funkstellen vorgesehene Selektivrufgerät mitverwendet wird.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß selbsttätig die eigene Rufnummer vor Beginn der Wahl durch die Fahrzeugfunkstelle ausgesandt wird.
4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß bei einem eingehenden Selektivruf für die Fahrzeugfunkstelle eine Quittung in Form der eigenen Rufnummer abgesandt wird, die bei der Festfunkstelle in der Überleitungseinrichtung mit dem gesendeten Rufzeichen verglichen wird und bei Richtigkeit zum Abschalten einer selbsttätigen Selektivrufwiederholung dient.
5. System nach Anspruch 1 oder folgenden, dadurch gekennzeichnet, daß für die Richtung Fahrzeug—Festfunkstelle eine Frequenzreihe (jj) festgelegt ist, die um eine bestimmte Differenzfrequenz gegenüber der üblichen Frequenzreihe des Selektivrufsystems versetzt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften: Deutsche Patentschriften Nr. 878 516, 888 710, 742;
französische Patentschrift Nr. 964 887; französische Zusatzpatentschrift Nr. 58 529 zu
Nr. 963 490.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
DED19561A 1955-01-15 1955-01-15 Selektivrufsystem fuer die Wahl von Fernsprechteilnehmern in Sprechfunknetzen Pending DE1025023B (de)

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