DE1057139B - Vorrichtung zum Bedrucken von flachen, kegeligen oder zylindrischen Koerpern nach dem Siebschirmverfahren - Google Patents

Vorrichtung zum Bedrucken von flachen, kegeligen oder zylindrischen Koerpern nach dem Siebschirmverfahren

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DE1057139B
DE1057139B DED22517A DED0022517A DE1057139B DE 1057139 B DE1057139 B DE 1057139B DE D22517 A DED22517 A DE D22517A DE D0022517 A DED0022517 A DE D0022517A DE 1057139 B DE1057139 B DE 1057139B
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Louis Gilbert Dubuit
Charles Veit
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CHARLES VEIT
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CHARLES VEIT
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Description

DEUTSCHES
Für das Bedrucken von zylindrisch oder kegelig runden Körpern nach dem Siebschirmverfahren ist es bekannt, den eben gespannten Schirm über dem um seine Achse drehbaren Rundkörper hinwegzuführen und diesen in einem in der Höhe verstellbaren Träger, bei Zylinderform mit zur Schirmebene paralleler und bei Kegelform mit zu dieser Ebene entsprechend geneigter Achse, zu lagern sowie den Schirmrahmen in seiner Ebene zwischen Anschlägen bei zylindrischem Werkstück quer zu dessen Drehachse auf Gleit- und Führungsschienen zu verschieben und bei kegeligem Werkstück um einen in seinem Abstand von der Schirmmitte veränderbaren Zapfen zu verschwenken.
Für die praktische Ausführung dieser beiden Arbeitsweisen verwendet man bisher Siebdruckvorrichtungen, die für zylindrische und für kegelige Rundkörper voneinander wesentlich abweichende Bauformen aufweisen, da nicht nur die zur Schirmebene parallelen und die dazu schrägen Werkstücklager verschieden sind, sondern vor allem der die Führung und die Verstellung des Siebschirmrahmens ermöglichende Teil der Siebdruckvorrichtung bei Parallelverschiebung ganz anders wie bei Verschwenkung des Schirms zu gestalten ist. Man hat schon versucht, eine für das Bedrucken sowohl von zylindrischen wie von kegeligen Rundkörpern geeignete Siebdruckvorrichtung durch besondere Ausbildung des Bewegungs- und Leitmechanismus für den Schirmrahmen und des Trägers für das Werkstück zu verwirklichen, hat aber dabei die angestrebte Doppelverwendbarkeit nur auf Kosten einer umständlichen und verwickelten sowie verteuerten Ausführung der Siebdruckvorrichtung erreichen können.
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Vorrichtung zum Bedrucken von Körpern nach dem Siebschirmverfahren zu schaffen, welche das Bedrucken sowohl von flachen wie auch zylindrischen und ebenso auch von kegeligen Werkstücken, durch rasche und bequeme Auswechslung von zur Führung und Bewegung des Schirmrahmens dienenden Teilen und von zur Halterung und Lagerung des Werkstückes erforderlichen Teilen je nach der Werkstückform bei einfacher und übersichtlicher Bauart und bei für jede Werkstückform zuverlässiger und genauer Wirkungsweise ermöglicht, und sich auf Grund dieser vorteilhaften Eigenschaften insbesondere auch für kleinere, einer leicht bedienbaren und preislich günstigen Mehrzweck-Siebdruckvorrichtung bedürfende handwerkliche Betriebe eignet.
Eine diesen Forderungen genügende Siebdruckvorrichtung wird gemäß der Erfindung dadurch erhalten, daß einerseits für einen doppelarmigen Schwenkhebel, der am einen Ende den Schirmrahmen aufweist und am anderen Ende in eine Gabel mit zwei in lot-Vorrichtung zum Bedrucken von flachen, kegeligen oder zylindrischen Körpern
nach dem Siebschirmverfahren
Anmelder:
Louis Gilbert Dubuit und Charles Veit,
Paris
Vertreter: Dipl.-Ing. C. elemente, Patentanwalt,
Deggendorf, Krankenhausstr. 26
Beanspruchte Priorität:
Frankreich, vom 15. März 1955
Louis Gilbert Dubuit und Charles Veit, Paris,
sind als Erfinder genannt worden
rechter Ebene parallel übereinanderliegenden, um ihre Achse drehbaren zylindrischen Zinken übergeht, als Träger wahlweise eine im Vorrichtungsrahmen oder eine an einem ein- und ausbaubaren drehbaren Arm gelagerte waagerechte Welle benutzbar und anderseits um eine im Vorrichtungsrahmen an ihren Enden geführte, waagerechte Welle ein den Spachtelhalter tragendes Gestell schwenkbar ist, das aus zwei zu ihrer Drehachse senkrechten Platten und aus diese verbindenden Querstreben besteht und mit dem doppelarmigen Hebel mittels eines zwischen dessen Zinken senkrecht zu den Platten frei hindurchlaufenden Rundstabes gelenkig gekuppelt ist.
Diese in ihrer Bauart einfache und übersichtliche Siebdruckvorrichtung kann bei Verwendung der in ihrem Rahmen gelagerten waagerechten Welle als Träger des den Siebschirm aufweisenden Hebels zum Bedrucken von flachen und zylindrischen Körpern und nach Einbau des Dreharms unter Benutzung der an diesem gelagerten waagerechten Welle als Träger des Siebschirmhebels zum Bedrucken von kegeligen Werkstücken dienen, dabei läßt sich der für den Ubergang von der ebenen oder zylindrischen zur kegeligen Bedruckungsfläche und umgekehrt erforderliche Einbzw. Ausbau des Dreharms und der damit verbundene Wechsel der Trägerwelle des Siebschirmhebels leicht und rasch vollziehen, und auch die Anpassung des
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Werkstückträgers an die verschiedenen Körperformen verlangt nur die entsprechende waagerechte oder schräge Achsenausrichtung des den Rundkörper erfassenden Drehteiles oder dessen Austausch gegen eine Auflageplatte.
Im einzelnen kann die Siebdruckvorrichtung nach der Erfindung so ausgebildet sein, daß die Hub- oder Senkbewegung des Schirmtragrahmens mit Vergrößerung des Drehwinkels auf den Spachtelhalter und umgekehrt dessen Verschwenkung mit entsprechender Drehwinkelverkleinerung auf den Schirmtragrahmen mit Hilfe der am doppelarmigen Hebel geformten Gabel und des von dieser umfaßten Rundstabes des schwenkbaren Gestells übertragen wird. Ferner kann die für den doppelarmigen Siebschirmhebel im Vorrichtungsrahmen gelagerte Welle an diesem leicht abnehmbar und einsetzbar gehalten und auf sie wahlweise dieser Hebel aufschiebbar oder eine mit zwei übereinanderliegenden parallelen Zinkenpaaren versehene Doppelgabel mit dem oberen Zinkenpaar unter drehbarer Führung und Abstützung ihres Stieles an einem am \rorrichtungsrahmen abnehmbar angebrachten Schwenkzapfen auflegbar sein sowie das untere Zinkenpaar der Doppelgabel die zweite Welle für den auch auf diese aufschiebbaren Siebschirmhebel tragen.
Die leicht abnehmbar und einsetzbar am Vorrichtungsrahmen gelagerte Welle kann zwischen zwei in dessen Seitenwände eingeschraubten Lagerspitzen gehalten und der doppelarmige Hebel mit dem Schirmrahmen mittels einer Gleithülse für das Bedrucken von Zylinderkörpern längs dieser Welle verschiebbar und für das Bedrucken von ebenfiächigen Werkstücken an ihr feststellbar sein. Für das Bedrucken von kegeligen Körpern kann eine am Vorrichtungsrahmen leicht abnehmbar zu befestigende waagerechte Platte vorgesehen sein, von welcher ein einen Längsschlitz im Stiel der Doppelgabel durchquerender drehbarer Bolzen hochragt, der mit dem ihm gegenüber mittels des Schlitzes verschiebbaren und dadurch auf verschiedene wirksame Längen einstellbaren Doppelgabelstiel kuppelbar ist.
Der Werkstückträger kann am Vorrichtungsrahmen in bekannter Weise mit Schrauben oder sonstigen leicht lösbaren Anschlußmitteln befestigt und für die Aufnahme sowohl von zylindrischen wie von beliebig kegeligen Körpern durch Überführbarkeit der Achse der Werkstückhalterung von der Waagerechten in eine dem Kegel entsprechende Schräglage und umgekehrt ausgebildet oder für ebenflächige Körper durch eine in waagerechter Lage am Vorrichtungsrahmen unter dem Siebschirm ebenso bequem anbringwie abnehmbare und in ihrem Abstand von diesem nach der Dicke des flachen Werkstückes einstellbare Tafel gegeben sein, so daß sich auch hinsichtlich des Werkstückträgers eine einfache, leicht und schnell der jeweiligen Form des zu bedruckenden Körpers anpaßbare bauliche Gestaltung einer erfindungsgemäß die Wahl zwischen der Geradverschiebung und der Verschwenkung des Siebschirms ermöglichenden Siebdruckvorrichtung ergibt.
Die Zeichnung veranschaulicht die Siebdruckvorrichtung nach der Erfindung beispielsweise in einer Ausführungsform.
Abb. 1 zeigt die Vorrichtung im Querschnitt in Anwendung für das Bedrucken von zylindrischen Körpern, und
Abb. 2 und 3 geben die Vorrichtung im Querschnitt und in Draufsicht bei ihrer Benutzung für das Bedrucken von kegeligen Körpern wieder;
Abb. 4 läßt, bei der nach Abb. 1 für das Bedrucken zylindrischer Körper benutzten Vorrichtung, die Spachtel und den Schirmtragrahmen im angehobenen Zustand erkennen;
Abb. 5 stellt in Ansicht den an der Vorrichtung für das Bedrucken von flachen Körpern anbringbaren Werkstückträger dar;
Abb. 6 zeigt bei der gemäß Abb. 2 und 3 für das Bedrucken kegeliger Körper verwendeten Vorrichtung
ίο den Siebschirm und die Spachtel in hochgeschwenkter Stellung.
Wie aus Abb. 1 und 3 ersichtlich, ist die Siebdruckvorrichtung in einen feststehenden Rahmen eingebaut, der durch zwei Seitenwände 1 und 1' und drei diese verbindende flache Querleisten 2, 3 und 4 gebildet ist. Die Leiste 4 weist in der Längsrichtung mehrere nicht dargestellte Schlitze auf, die von Schraubenbolzen 5 α und 6 a durchquert sind, durch die an der Leiste 4 zwei in ihrer Lage veränderbare, beim Gebrauch der
ao Vorrichtung als Anschläge dienende Platten 5 und 6 befestigt sind. Zwischen den beiden Seitenwänden 1 und 1' des Vorrichtungsrahmens ist mittels in diese eingeschraubter Lagerspitzen Ta eine runde Welle 7 drehbar, welche als Gleitbahn und Schwenkachse für den Schirmtragrahmen 14 dient.
Für die Anwendung der Vorrichtung zum Bedrucken von zylindrischen Körpern ist der Schirmtragrahmen 14 gemäß Abb. 1 an dem einen Arm eines doppelarmigen Hebels 8 befestigt, der mittels einer zwischen seinen beiden Armen liegenden Hülse 9 auf der Welle 7 verschiebbar und um diese drehbar ist. An seinem vom Schirmtragrahmen 14 abgewendeten Arm geht der Hebel 8 in eine Gabel 10 über, welche an zwei lotrecht übereinanderliegenden Zinken die beiden Rollen 11 und 12 trägt, während der andere Arm des Hebels 8 mit einer Platte 13 versehen ist, an welcher Tragarme für den Rahmen 14 des Siebschirmes 15 befestigt sind, der durch einen mit Handgriff 17 versehenen und mit der Platte 13 verbundenen Hebel 16 anhebbar ist.
Die obere Rolle 11 der Gabel 10 liegt an der Leiste 4 an, wodurch die um die Welle 7 schwenkbare Gesamtheit des Schirmtragrahmens 14 und der Platte 13 in waagerechter Lage gehalten wird. Die Gabel 10 ist am Hebel 8 in verschiedene Höhenlagen einstellbar, um eine durch das Werkstück bedingte Regelung der Lage des Siebschirmes 15 zu ermöglichen, wenn dieses nicht vollkommen zylindrisch ist oder auch keine genügende Konizität für die Benutzung der für das Bedrucken von kegeligen Körpern umgewandelten Vorrichtung aufweist.
Der Halter der Spachtel 28 besteht gemäß Abb. 1 und 3 aus zwei zu den Seitenwänden 1 und 1' des feststehenden Vorrichtungsrahmens parallelen Platten 18 und 18', die durch Rundstäbe 19 und 20 am oberen und durch einen weiteren Rundstab 21 am unteren Ende miteinander zu einem Gestell verbunden sind, das schwenkbar in den Seitenwänden 1,1' des Vorrichtungsgestells mittels einer stabförmigen Welle 22 gelagert und um in die Seitenwände 1 und 1' eingeschraubte Spitzbolzen 23 und 23' drehbar ist. Die Rundstäbe 19 und 20 tragen einen Schlitten 24, welcher an ihnen entlang verschoben oder mit Hilfe eines Klemmittels festgestellt werden kann.
Von den Schlitten 24 geht ein in einen Handgriff 26 endender Arm 25 aus, auf dem die Fassung 27 der Spachtel 28 sitzt. Der Rundstab 21 geht zwischen den auf den Zinken der Gabel 10 drehbaren zwei Rollen 11 und 12 mit einem- kleinen Spiel hindurch und kuppelt dadurch, das schwenkbare Gestell 18, 18', 19 bis 21
und den auf diesem angeordneten Schlitten 24 mit dem doppelarmigen Hebel 8 und dem an diesem angebrachten Schirmtragrahmen 14. An den Flachleisten 2 und 3 des feststehenden Vorrichtungsrahmens sind gemäß Abb. 1 Arme 28' lösbar angeschraubt, von denen die Stützen für das zylindrische, z. B. aus einer Flasche bestehende Werkstück 29 hochragen, das an diesen mit waagerechter Achse drehbar gelagert ist.
Die Bedruckung des Zylinderkörpers 29 erfolgt in der Weise, daß der Schirmtragrahmen 14 in waagerechter Ebene längs der Welle 7 mit Hilfe der Hülse 9 verschoben und die Spachtel 28 mit Druck an den Schirm 15 und den Körper 29 angelegt wird, während der die Spachtel tragende Schlitten 24 unbeweglich gehalten wird und die auf der oberen Zinke der Gabel 10 sitzende Rolle 11 an der Flachleiste 4 anliegt. Der auf die Spachtel 28 ausgeübte Druck wird dabei so geregelt, daß der Rundstab 21 frei zwischen den Rollen 11 und 12 der Gabel 10 spielt.
Wenn der Bedruckungsvorgang beendet ist, kommt die Rolle 11 in Berührung mit der einen oder der anderen der zwei Platten 5 und 6 je nach der Richtung, in welcher sich der Schirmtragrahmen 14 auf der Welle 7 verschiebt, und die betreffende Platte 5 bzw. 6 übt infolge ihrer nockenartigen Form einen Rückstoß auf die Rolle 11 aus und ruft dadurch eine Abwärtsschwenkung der Gabel 10 um die Welle 7 hervor. Dabei trifft die Rolle 11 auf die Stange 21 und nimmt diese in ihrer Senkbewegung mit, wodurch das schwenkbare Gestell 18, 18', 19 bis 21 um die stabförmige Welle 22 gedreht wird.
Die beiden Wellen 7 und 22 sind so zueinander angeordnet, daß die Winkelbewegung des schwenkbaren Gestells 18, 18', 19 bis 21 größer ist als die Winkelbewegung des doppelarmigen Hebels 8, so daß, wie Fig. 4 zeigt, die Spachtel 28 nicht nur gleichzeitig mit dem Siebschirm 15 an-, sondern auch von diesem abgehoben wird. Umgekehrt wird, wenn man nach Lösen der Rolle 11 von der Platte 5 bzw. 6 den Schirmtragrahmen 14 senkt, das schwenkbare Gestell 18, 18', 19 bis 21 und damit die Spachtel 28 in die Bedruckungslage zurückkehren.
Für die Bedruckung von Körpern mit ebener Auftragsfläche wird der gemäß Abb. 1 auf den Flachleisten 2 und 3 befestigte Werkstückträger 28' durch den aus Abb. 5 ersichtlichen Werkstückträger ersetzt, der aus einer ebenen Platte 31 besteht, welche an zwei flachen Stützarmen 30 befestigt ist, die je einen Schlitz 30 α aufweisen, dem an den Seitenwänden 1 und 1' des feststehenden Vorrichtungsrahmens je ein lotrechter Schlitz 32 entspricht, so daß, unter Verwendung von durch zusammengehörige Schlitze hindurchgehenden Bolzen, die Befestigung des Werkstückträgers 30, 31 an dem Vorrichtungsrahmen in einer Höhe möglich ist, welche von der Dicke des zu bedruckenden flachen Körpers abhängt.
Für die Bedruckung von auf den Träger 30, 31 aufgelegten flachen Körpern wird der Schirmtragrahmen 14 in der Mitte seiner Verschiebungsbahn verblockt, während der die Spachtel tragende Schlitten 24 frei beweglich bleibt. Die Hub- und Senkbewegungen des schwenkbaren, den Schlitten 24 und damit die Spachtel 28 tragenden Gestells 18, 18', 19 bis 21 werden dabei mit Hilfe des in den Handgriff 26 endenden Armes 25 bewirkt, auf dem die Fassung 27 der Spachtel 28 sitzt und der bei seinem Auf- und Abwärtsgang das schwenkbare Gestell zur Drehung um die Welle 22 veranlaßt. Der Rundstab 21 überträgt dabei seine Senkbewegung durch die Rolle 12 und seine Hubbewegung durch die Rolle 11 auf den Hebel 8, so daß, wie beim Bedrucken des zylindrischen Körpers 29, der Schirmtragrahmen 14 zusammen mit der Spachtel 28 in die Hubstellung nach Abb. 4 oder umgekehrt in die Bedruckungslage nach Abb. 1 übergeführt wird. Für das Bedrucken von Körpern mit kegeliger Mantelfläche wird zwischen den doppelarmigen, am einen Ende den Siebschirmrahmen tragenden und am anderen Ende gegabelten Hebel 8 · und dem vom Schlitten 24 ausgehenden Spachteltragarm 25 ein aus
ίο Abb. 2, 3 und 6 ersichtlicher drehbarer Arm eingefügt, der aus einer Doppelgabel besteht, bei der von einer ihren Stiel bildenden Flachleiste 32' zwei senkrecht übereinanderliegende Paare von Zinken ausgehen, von denen die oberen zwei Zinken 33 länger als die beiden unteren Zinken 34 sind und frei um ihre Achse drehbare Rollen 35 tragen. An den Enden der unteren Zinken 34 sind Zapfen 36 vorgesehen, welche die Trägerwelle für einen dem Hebel 8 in Abb. 1 und 4 entsprechenden doppelarmigen Hebel 8' bilden, an
ao dessen einem Arm die Platte 13' befestigt ist, von welcher zwei Arme 37 ausgehen, die den Rahmen 38 eines für die Bedruckung von Kegelflächen geeignet geformten Siebschirmes 39 tragen und in ihrer von der Platte 13' ausgehenden Länge und in ihrem gegenseitigen Abstand auf Grund ihrer durch Längsschlitze und Schraubbolzen bewirkten Verbindung mit der Platte 13' veränderbar sind.
An dem vom Schirmrahmen 38 abgewendeten Arm trägt der Hebel 8' die der Gabel 10 in Fig. 1 und 4 entsprechende, in ihrer Höhenlage verstellbare Gabel 10' mit zwei senkrecht übereinander liegenden Zinken, auf denen die Rollen 11' und 12' drehbar sind, zwischen denen der Rundstab 21 des schwenkbaren Gestells 18, 18', 19 bis 21 hindurchgeht. An der Flachleiste 4 ist eine waagerechte Platte 40 lösbar befestigt, auf welcher ein Zapfen 41 drehbar angeordnet ist, der mit einem Kugellager versehen sein kann und einen im flachen Stiel 32' der Doppelgabel 33, 34 ausgesparten Längsschlitz 32a durchquert und mit dem Gabelstiel 32' verschraubt ist. Mit Hilfe des Drehzapfens 41 kann die Doppelgabel 33, 34 und der mit ihr gelenkig verbundene Schirmtragrahmen 38 eine kreisförmige Hin- und Herbewegung in waagerechter Ebene ausführen. Mittels des Schlitzes 32 a kann die wirksame Länge des Stieles 32' der Doppelgabel 33, 34 vom Zapfen 41 ab in Übereinstimmung mit der Konizität des zu bedruckenden kegeligen Körpers verändert werden. Der Träger für diesen kann ähnlich wie der Träger für ein zylindrisches Werkstück (vgl. Abb. 1) an den Querleisten 2 und 3 des feststehenden Vorrichtungsgestells mittels an diesen angeschraubter Arme in Lage gesichert sein.
Um die in Abb. 1 dargestellte, für das Bedrucken von Zylinderkörpern ausgebildete Vorrichtung in die in Abb. 2 und 3 wiedergegebene, für das Bedrucken von kegeligen Körpern bestimmte Vorrichtung umzuwandeln, braucht man nur die Welle 7 nach Zurückschrauben einer ihrer beiden Lagerspitzen la zusammen mit dem Schirmtragrahmen 14 und dem Hebel 8 sowie der Gabel 10 aus der Vorrichtung herauszunehmen und dann die Welle 7 für sich allein durch Wiedereinschrauben der gelösten Lagerspitze 7 a von neuem am feststehenden Vorrichtungsrahmen zu lagern, worauf man die Doppelgabel 33, 34 über die Welle 7 schieben und auf dieser mit den Rollen 35 zum Aufruhen bringen sowie dabei zwischen die Zinken der Gabel 10 den Rundstab 21 einführen kann, um schließlich noch die Platte 40 an der Flachleiste 4 zu befestigen und den Drehzapfen 41 in den Schlitz 32 a des Stieles 32' der Doppelgabel 33,34 einzuführen
und an diesem in dem geeigneten Punkt des Längsschlitzes 32a festzuschrauben.
Die für das Bedrucken kegeliger Körper nach Abb. 2 und 3 ausgebildete Vorrichtung wird, wie Abb. 6 durch Wiedergabe des Schirmtragrahmens 38 und der Spachtel 28 in angehobener Stellung erkennen läßt, in ähnlicher Weise wie die nach Abb. 1 und 4 für das Bedrucken zylindrischer Werkstücke ausgestaltete Vorrichtung benutzt, wobei aber der die Spachtel tragende Schlitten unbeweglich festgehalten wird.

Claims (5)

Patentansprüche:
1. Vorrichtung zum Bedrucken von flachen, kegeligen oder zylindrischen Körpern nach dem Siebschirmverfahren, dadurch gekennzeichnet, daß einerseits für einen doppelarmigen Schwenkhebel (8 oder 8'), der am einen Ende den Schirmrahmen (14 oder 38) aufweist und am anderen Ende in eine Gabel (10 oder 10') mit zwei in lotrechter Ebene parallel übereinander liegenden, um ihre Achse drehbaren zylindrischen Zinken (11 und 12 oder 11' oder 12') übergeht, als Träger wahlweise eine im Vorrichtungsrahmen (1,1') oder eine an einem ein- und ausbaubaren drehbaren Arm (32') gelagerte waagerechte Welle (7 oder 36) benutzbar und anderseits um eine im Vorrichtungsrahmen (1, 1') an ihren Enden geführte, waagerechte Welle (22) ein den Spachtelhalter (24, 27) tragendes Gestell (18, 18', 19 bis 21) schwenkbar ist, das aus zwei zu ihrer Drehachse senkrechten Platten (18 und 18') und aus diese verbindenden Querstreben (19, 20 und 21) besteht und mit dem doppelarmigen Hebel (8 oder 36) mittels eines zwischen dessen Zinken (11,12 oder 11', 12') senkrecht zu den Platten (18,18') frei hindurchlaufenden Rundstabes (21) gelenkig gekuppelt ist (Abb. 1, 4 und 5 oder 2, 3 und 6).
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hub- oder Senkbewegung des Schirmtragrahmens (14) mit Vergrößerung des Drehwinkels auf den Spachtelhalter (24,27) und umgekehrt dessen Verschwenkung mit entsprechender Drehwinkelverkleinerung auf den Schirmtragrahmen (14) mit Hilfe der am doppelarmigen Hebel (8) geformten Gabel (10) und des von dieser umfaßten Rundstabes (21) des schwenkbaren Gestells (18, 18', 19 bis 21) übertragen wird (Abb. 1).
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die für den doppelarmigen Siebschirmhebel (8) im Vorrichtungsrahmen (1,1') gelagerte Welle (7) an diesem leicht abnehmbar und einsetzbar gehalten und auf sie wahlweise dieser Hebel (8) aufschiebbar oder eine mit zwei übereinanderliegenden parallelen Zinkenpaaren (33, 34) versehene Doppelgabel (32', 33, 34) mit dem oberen Zinkenpaar (33) unter drehbarer Führung und Abstützung ihres Stiels (32') an einem am Vorrichtungsrahmen (1,1') abnehmbar angebrachten Schwenkzapfen (41) auflegbar ist sowie das untere Zinkenpaar (34) der Doppelgabel (32', 33, 34) die zweite Welle (36) für den auch auf diese aufschiebbaren Siebschirmhebel (8) trägt (Abb. 1, 4 oder 2, 3, 6).
4. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die leicht abnehmbar und einsetzbar am Vorrichtungsrahmen (1,1') gelagerte Welle (7) zwischen zwei in dessen Seitenwände eingeschraubten Lagerspitzen (7 a) gehalten und der doppelarmige Hebel (8) mit dem Schirmrahmen (14) mittels einer Gleithülse (9) für das Bedrucken von Zylinderkörpern (29) längs der Welle (7) verschiebbar und für das Bedrucken von ebenflächigen Werkstücken an ihr feststellbar ist (Abb. 1 und 4).
5. Vorrichtung nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß eine am Vorrichtungsrahmen (1, 1') leicht abnehmbar zu befestigende waagerechte Platte (40) vorgesehen ist, von welcher ein einen Längsschlitz (32 a) im Stiel (32') der Doppelgabel (32', 33, 34) durchquerender, drehbarer Bolzen (41) hochragt, der mit dem ihm gegenüber mittels des Schlitzes (32 a) verschiebbaren und dadurch auf verschiedene wirksame Längen einstellbaren Doppelgabelstiel (32') kuppelbar ist (Abb. 2, 3, 6).
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 905 023, 903 580.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
1 909 510/8+ 5.59
DED22517A 1955-03-15 1956-03-14 Vorrichtung zum Bedrucken von flachen, kegeligen oder zylindrischen Koerpern nach dem Siebschirmverfahren Pending DE1057139B (de)

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