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Vorrichtung zum Stampfen von Hohlsteinen. Für diese Anmeldung ist
gemäß dem Unionsvertrage vom z. Juni igt i die Priorität auf Grund der Anmeldung
in der Schweiz vom B. März 1917 beansprucht Die Erfindung hat eine Vorrichtung
zum Stampfen von Hohlziegeln zum Gegenstande, deren Formrahmen mit einem festen
Boden versehen ist, der als Träger für die Kerne dient. Dabei ist der Formrahmen
in bekannter Weise mit einer Ausstoßplatte versehen, die das Lichte zwischen Formrahmen
und Kernen ausfüllt, und die nach dem Stürzen der Form zwecks Ausstoßens des Formlings
durch Öffnungen des Formbodens hindurch niedergehalten wird und so den Formling
festhält, während die Form nach oben abgezogen wird.
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Die Erfindung besteht nun darin, daß bei einer derartigen Stämpfform
für Hohlziegel, welche in der Arbeitsstellung auf dem -Maschinentisch aufruht, die
Form in mechanisch lieb- und senkbaren Lagern kippbar gelagert ist.
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Zum Niederhalten der Ausstoßplatte während des Abhebens der Form dient
dann zweckmäßig bei derartigen Vorrichtungen ein am Maschinengestell angeordneter,
über die Form einschwenkbarer, mit einem Niederhaltliebel versehener Arm.
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Soweit kippbare Formvorrichtungen für Hohlsteine bereits bekannt sind,
fehlt die für ein schnelles Arbeiten äußerst zweckmäßige mechanische Einrichtung
zum Heben und Senken der Form, um mit einer einfachen Hebelbewegung die Form vorn
Formling abzunehmen. Die Neuheit der vorliegenden Erfindung liegt somit in der Vereinigung
einer mit einer besonderen Ausstoßplatte verbundenen kippbaren Form mit einer Einrichtung
zum mechanischen Heben und Senken dieser Form.
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Die kippbare Anordnung einer in der Arbeitsstellung auf dem Maschinentisch
ruhenden Form in mechanisch heb- und senkbaren Lagern, zum Zwecke, die Form vor
dem Ausstoßen des Formlings zu stürzen, ist bei Vollsteinpressen mit anderer Einrichtung
zum Ausstoßen bekannt.
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Bei bekannten Formvorrichtungen mit Kerneinsätzen, welche zum Formen
von Hohlziegeln dienen, ist die Form nur an einer Seite offen, von welcher aus sowohl
das Material eingefüllt und eingestampft, als auch cler fertiggeformte Hohlstein
ausgestoßen werden muß.
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Die entgegengesetzte Seite des Formrahmens ist durch eine Platte geschlossen,
welche die Kerne für die Hohlräume des Ziegels trägt.
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Die Vorzüge des Erfindungsgegenstandes gegenüber jener bekannten Kippform
zur Herstellung von Hohlsteinen bestehet< darin, daß der schwenkbare Formrahmen
mittels der mechanischen Einrichtung zum Heben und Senken, die an den Drehzapfen
des Formrahmens angreift, durch eine einfache Hebelbewegung vom Formling abzuheben
ist, und daß der Formling sowohl beim Stampfen als
beim Entformen
voll auf dem Maschinentisch aufruht. Dadurch, daß der Formrahmen nach dem Kippen
wieder auf den Tisch aufgelegt werden kann, ist ein besonderes Auffangbrett für
den Forrnling nicht mehr erforderlich.
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Der Erfindungsgegenstand ist in der Zeichnung beispielsweise dargestellt,
und zwar zeigt: Abb. i eine Gesamtansicht der Maschine von vorn, Abb. 2 das Untergestell
mit Tisch von der Seite gesehen, Abb. 3 die Tischplatte von oben gesehen, in der
Tischebene geschnitten, Abb. d. die Stellung des Formrahmens bei in die Arbeitsstellung
geschwenkter Festhaltevorrichtung für den Ausstoßstempel, Abb.5 einen wagerechten
Schnitt durch den Formrahmen und die Kerne, Abb: 6 einen senkrechten Schnitt durch
die Form in der Ebene der Drehachse, Abb. 7 einen senkrechten Schnitt des Formrahmens
rechtwinklig zur Drehachse.
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Die Maschine besteht aus einem Rahmen C, in welchem die Ziegel geformt
werden, und der eine Ausstoßplatte o (Abb. 5. bis 7) aufnimmt, deren durch Führungen
a des Rahmens hindurchgehende Führungsstangen b durch die Traverse x verbunden sind.
Der Formrahmen hat Drehzapfen r, die in den gabelförmig gestalteten Enden der zum
Hochheben des Formrahmens dienenden Stangen y drehbar gelagert sind. Die Hebevorrichtung
wird mittels eines Tritthebels P betätigt. Die Hebevorrichtung ist in dem Untergestell
B gelagert.
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Auf der Tischplatte T ist ein aufrechtstehender Pfosten z seitlich
des Formrahmens befestigt, welcher oben die Festhaltevorrichtung für den Ausstoßstempel
und darunter eine Abstreichplatte p trägt. Die Festhaltevorrichtung besteht aus
einem um den Pfosten z drehbaren Arm, der in der Mitte .einen Winkelhebel n trägt
und in der Arbeitsstellung mit seinem freien Ende in den Ausschnitt L einer festen
Stange eingreift, in welchem er eine sichere Stütze findet.
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Der Stampfer D mit Handgriff m sitzt an einer Führungsstange
t, die ihrerseits mit einer Führungsrolle auf dem einen Ende eines doppelarmigen
Hebels ruht, dessen entgegengesetztes Ende durch eine Feder R nach unten gezogen
wird. Die ganze Stampfvorrichtung wird von einem Pfosten getragen, um den sie eine
Drehbewegung ausführen kann. Die Feder ?i' hält den Stampfer D in seiner Höchstlage.
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Der Stampfer entspricht in seinem Profil demjenigen der Ausstoßplatte
o. Der Formrahmen c ist mit den Ausspär=_ingen des Ziegels entsprechenden Einsätzen
g Lnd einer Seitenwand S versehen.
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Die Arbeitsweise der Maschine ist folgende: Der Formrahmen befindet
sich zunächst in der Stellung der Abb. i, die Ausstoßplatte o liegt dabei auf dem
Boden des Formrahmens auf. Man füllt den Rahmen mit Beton o. dgl. an und stampft
diesen mit dem Stampfer D ein, indem man letzteren mit Hilfe des Handgriffs in abwechselnd
nach unten drückt und wieder freiläßt. Dann streicht man mit Hilfe der Platte P
den etwa überschießenden Beton von dem Formrahmen ab. Hierauf dreht man den Stampfer
zur Seite, hebt durch Treten auf den Fußhebel P den Formkasten, dreht diesen dann,
indem man mit der Hand die Traverse x erfaßt, um und setzt ihn mitsamt dem darin
ruhenden Formling auf die Tischplatte nieder (Abb. q.). Nun dreht man den Arm mit
der Festhaltevorrichtung um die Drehachse Z, bis er in den Ausschnitt l eingreift,
und legt den Kniehebel n um, so daß er sich fest auf die Querstange x auflegt. Mittels
des Fußhebels P hebt man dann von neuem den Formrahmen an, wobei der festgelegte
Ausstoßstempel den geformten Ziegel aus der Form stößt. Jetzt kann man den Ziegel
von seiner Unterlage abnehmen.