DE521148C - Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen - Google Patents

Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen

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DE521148C
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B41/00Component parts such as frames, beds, carriages, headstocks

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Es sind Maschinen zum Polieren von .Holzflächen bekannt, bei welchen das Werkzeug — der kreisende Polierballen — mit seinem Antriebe in einem Wagen oder Schlitten gelagert ist und bei welchen die Veränderung des senkrechten Werkzeugabstandes von der Arbeitsfläche dadurch bewirkt wird, daß die ganze Fahrbahn des Wagens senkrecht verstellbar ist. Gegenüber den ebenfalls bekannten Einrichtungen zur Vertikalverstellung des Werkzeuges, die unmittelbar an dessen Träger angebracht sind und also dessen horizontale Bewegung mitmachen, daher ihre Bedienung nur dann möglich ist, wenn der Werkzeugträger in Reichweite sich befindet, besitzt die Vertikalverstellung der ganzen Fahrbahn den bei den notwendigerweise großen horizontalen Abmessungen einer Holzpoliermaschine erheblichen Vorteil, daß die Vertikalverstellung des Werkzeuges jederzeit vorgenommen werden kann, also auch dann, wenn der Werkzeugträger außer Reichweite des die Maschine bedienenden Arbeiters gelangt.
Soweit bisher bekannt geworden, werden zur Vertikalverstellung der Fahrbahn des Werkzeuges von Poliermaschinen entweder Schraubenspindeln oder ausschwenkbare Parallelogrammführungen verwendet. Die vorgenannten Einrichtungen weisen nun Mängel auf, deren Beseitigung zur Aufgabe der vorliegenden Erfindung gemacht wurde.
Der Nachteil der Fahrbahnhöhenverstellung vermittels Schraubenspindeln, liegt darin, daß zum Zwecke von deren gleichzeitiger Drehung von einer Antriebsstelle aus ein aus verschiedenen Wellen, deren Lagerungen, Kegelrädern u. dgl. Mitteln bestehendes Getriebe nötig ist, dessen Herstellung und Einbau unverhältnismäßig großen Kostenaufwand bedingt. Ferner ist bei einem solchen Getriebe nicht, oder doch nur sehr schwierig, die für die Arbeitsweise einer Holzpoliermaschine unerläßliche Bedingung erfüllbar, die darin besteht, daß der die Maschine bedienende Arbeiter jeden Augenblick in der Lage sein muß, durch einen einfachen Handgriff den Polierballen schnell von der Arbeitsfläche abheben zu können, wobei aber die eigentliche Höheneinstellung des Polierballens, die den jeweils richtigen Arbeitsdruck ergibt, nicht geändert werden darf, damit beim Weiterarbeiten, d. h. wenn der Polierballen wieder auf die Arbeitsfläche gesenkt wird, der richtige Arbeitsdruck, auf den es sehr ankommt, sofort wieder vorhanden ist und nicht erst jedesmal neu eingestellt zu werden braucht.
Die Höhenverstellung der Fahrbahn vermittels einer ausschwenkbaren Parallelogrammführung ist zwar schon eine bessere Lösung der Aufgabe, aber auch sie besitzt noch Nachteile, welche in den vielen leicht wackelig werdenden Gelenken und vor allem in dem Umstände begründet hegen, daß die Höhenverstellung des Werkzeuges nicht vertikal geradlinig, sondern kreisbogenförmig· erfolgt. Die Verstellung der Parallelogramm-
führung geschieht in der Weise, daß zwei der Parallelogrammstützen auf einer gemeinsamen Welle befestigt sind, die durch ein Getriebe, beispielsweise ein Schneckengetriebe, gedreht wird. Da nun die Gelenkpunkte der Stützen, an die die Fahrbahn angeschlossen ist, in Kreisbögen sich bewegen, so ist, wie eine einfache Überlegung ergibt, je nach der mehr oder weniger großen Neigung der Par-ίο allelogrammstützen eine ganz verschieden große Drehzahl des zum Antrieb des Einstellgetriebes dienenden Handrades erforderlich, um eine Vertikalverstellung des Werkzeuges um den gleichen Betrag herbeizuführen. Der die Maschine bedienende Arbeiter kann daher niemals ein sicheres Gefühl dafür -erlangen, wieviel er das Handrad zu drehen hat, um eine bestimmte Vermehrung oder Verminderung des Arbeitsdruckes zu erzielen, da die hierzu notwendige Drehzahl des Handrades je nach der von der Stärke des Arbeitsstückes anhängigen Neigung der TPärallelogrammstützen ganz verschieden groß ist.
Durch die den Gegenstand dieses Patents bildende Einrichtung zur Höhenverstellung der Fahrbahn werden nun alle vorstehend erörterten Mangel vollkommen vermieden.
Zum besseren Verständnis der folgenden Beschreibung sei vorweg noch bemerkt, daß die Poliermaschine, bei der der Erfindungsgegenstand Anwendung findet,, in bekannter Weise aus einem zur Aufnahme der Arbeitsstücke dienenden Tisch besteht, an dessen Langseiten Laufschienen angebracht sind, auf denen vermittels Rollen ein Fahrgestell läuft, das zweckmäßig als Längswagen bezeichnet wird. In diesem Längswagen ist die Fahrbahn für den , den Polierballen tragenden Wagen angeordnet. Letzterer sei Querwagen genannt.
In den beiliegenden Zeichnungen ist ein Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes dargestellt. In allen Abbildungen haben die gleichen Teile gleiche Bezugsziffern. Abb. ι zeigt eine Ansicht des aus zwei Stahlrohren 1 und 2 und zwei Flacheisenplatten 3 und 4 bestehenden Rahmens, der die Fahrbahn für den Querwagen S bildet. In Abb. 2, 3 und 4 ist die senkrechte Führung des Rahmens in den Seitenplatten 6 und 7 des Längswagens, ferner die Einrichtung zum Heben und Senken des Rahmens dargestellt. Letztere besteht aus einer in den Längswagenseitenplatten 6 und 7 drehbar gelagerten Welle 8, auf die zwei Zahnräder 9 und 10 aufgefedert sind, die in entsprechende Verzahnungen (Zahnstangen) 11 und 12 der ■Flacheisenplatten 3 und 4 eingreifen. Eine Verdrehung der Welle 8 muß somit eine Vertikalverstellung des Fahrbahnrahmens zur Folge haben.
Wie weiter aus Abb. 6 und 7 hervorgeht, ist auf der Welle 8 drehbar ein als Getriebegehäuse ausgebildeter Hebel 13 gelagert, der mit einem Handgriff 14 versehen ist. Abb. 5 zeigt eine Ansicht dieses Hebels. Aus Abb. 5 ist auch ersichtlich, wie die Schnitte durch das Getriebe gelegt sind. Den Schnitt a-b zeigt Abb. 6, den Schnitt a-c Abb. 7.
Das in dem Hebel 13 untergebrachte Getriebe (Abb. 6) besteht aus einem auf die Welle 8 auf gefederten Zahnrad 15, das in ein Ritzel 16 eingreift, welches auf einem Bolzen 17 gelagert ist. Auf das Ritzel 16 ist wieder ein Zahnrad 18 aufgefedert, das in ein Ritzel 19 eingreift, dessen Schaft 20 in einer Bohrung des Gehäuses 13 gelagert ist. Das Ritzel 19 kann vermittels des Handrades 21 gedreht werden.
Mit der vorstehend beschriebenen Einrichtung ist nun eine Verdrehung der Welle 8 zum Zwecke der Vertikalverstellung des Fahrbahnrahmens auf zweifache Art möglich, nämlich entweder durch Schwenken des Hebels 13 mit dem Handgriff 14 oder durch Drehen des Handrades 21. In ersterem Falle, der der Schnellverstellung entspricht, muß das Getriebe relativ zum Hebel 13 stillstehen, in letzterem, der der Feineinstellung zur genauen Regulierung des Arbeitsdruckes ent- go spricht, darf der Hebel 13 keine Bewegung machen.
Durch das Eigengewicht des Fahrbahnrahmens mit dem Querwagen, das den. beim Polieren erforderlichen Arbeitsdruck um ein Vielfaches übersteigt, werden sowohl auf den Hebel 13 als auch auf das Ritzel 19, 20 Kräfte übertragen, die eine Drehung dieser Teile und damit ein unbeabsichtigtes Senken des Fahrbahnrahmens zur Folge haben würden, wenn nicht eine Einrichtung vorhanden wäre, durch die das verhindert wird. Diese noch näher zu beschreibende Einrichtung besteht hinsichtlich des Hebels 13 in einem an der Seitenplatte 6 des Längswagens vorgesehenen festen Anschlag hinsichtlich des Ritzels 19, 20 in selbsttätiger Sperrung desselben.
Die Sperrvorrichtung für das Ritzel kann beispielsweise nach Art im Hebezeugbau bekannten sogenannten Lastdruckbremse ausgebildet sein oder in einem einfachen Klinkengesperr bestehen. Erstere hat den Nachteil, daß sich bei ihr leicht ein die genaue Höheneinstellung beeinträchtigender toter Gang einstellt, während letzteres nicht die wünschenswerte Einfachheit der Bedienung besitzt, da vor jedesmaligem Senken immer erst die Sperrklinke ausgehoben werden müßte.
Bei dem Ausführungsbeispiel des Erfindungsgegenstandes ist deshalb eine Schraubenfederkupplung zur Sperrung des Ritzels
vorgesehen, deren Ausbildung die Abb. 6 zeigt. Auf den Ritzelschaft 20 ist eine Büchse 22 auf gefedert, die einen zylindrischen Ansatz 23 besitzt, der mit einem am Gehäuse 13 befindlichen gleichachsig«! Ansatz 24 gleichen Durchmesser hat. Über die beiden Ansätze 23 und 24 ist spielfrei (eine Schraubenfeder 25 gelegt, deren beide Enden radial abgebogen sind. Diese Enden dsr Schraubenfeder legen sich mit etwas Spiel gegen einen in die Nabe des Handrades 21 eingesetzten Bolzen an, der durch eine Aussparung des Bundes der Büchse 22 hindurchgeht. Das Handrad ist im übrigen lose drehbar auf der Büchse 22 und nimmt diese vermittels des erwähnten Bolzens mit.
Die Wirkungsweise der beschriebenen Einrichtung ist nun folgende: Wird das Handrad 21 nach rechts gedreht, so wird die Büchse 22 mitgenommen und somit auch das Ritzel 19 gedreht. Dessen Drehung bewirkt über die Räder 18, 16, 15 Drehung der Welle 8 und dadurch Heben des Fahrbahnrahmens. Wird das Handrad losgelassen, nachdem die gewünschte Höheneinstellung des Fahrbahnrahmens erreicht ist, so zieht sich die Schraubenfeder über den Zylindern 23 und 24 zusammen und verhindert dadurch eine Drehung der Büchse 22 nach links. Die eingestellte Höhenlage des Fahrbahnrahmens ist dadurch gesichert. Soll derselbe nun gesenkt werden, so wird das Handrad nach links gedreht, was zur Folge hat, daß der in die Handradnabe eingesetzte Bolzen sich gegen die Abbiegung der Schraubenfeder bei 24 anlegt und damit deren Sperrwirkung aufhebt. Der Fahrbahnrahmen senkt sich nun so lange, als die Aufhebung der Sperrwirkung anhält, d. h. so lange, als das Handrad nach links gedreht wird. Hört die Drehung des Handrades auf, so setzt die Sperrwirkung der Schraubenfeder augenblicklich wieder ein, und der Fahrbahnrahmen steht still. Die vorher erwähnte Abbiegung beider Enden der Schraubenfeder ist deshalb nötig, damit bei Drehung des Handrades nach rechts auch die Schraubenfeder an der Drehung teilnimmt, zu dem Zweck, daß ihre Abbiegung bei 24 stets den gleichen kleinen Abstand von dem Mitnehmerbolzen beibehält. Dadurch wird ein geringer toter Weg des Handrades vor Einleitung des Senkens des Fahrbahnrahmens erreicht.
Aus Abb. 7 und 8 der Zeichnung ist die Ausführung des festen Anschlages für den Hebel 13 ersichtlich. Dieser Anschlag besteht aus einer in das Hebelgehäuse 13 bei c eingesetzten Büchse 26, deren Bund sich gegen ein Anschlagstück 27 stützt. Letzteres ist an einem an die Seitenplatte 6 des Längswagens angeschraubten Segment 28 befestigt. Das in dem Hebel 13 untergebrachte Getriebe wirkt infolge der Sperrung des Ritzels 19 genau so, als ob der Hebel 13 mit der Welle 8 starr verbunden wäre. Durch Schwenken des Hebels 13 mit dem Handgriff 14 nach rechts kann also die Welle 8 gedreht und damit der Fahrbahnrahmen gehoben werden.: Wird der Hebel 13 freigegeben, so schwingt er unter dem Einfluß des Eigengewichts des Fahrbahnrahmehs so weit nach links herum, bis der Bund der Büchse 26 sich gegen den Anschlag 27 anlegt. In dieser Lage des Hebels 13, die als Arbeitslage zu bezeichnen sein würde, erfolgt die Höheneinstellung des Fahrbahnrahmens, wodurch sowohl der Polierballen in die der Stärke des zu polierenden Arbeitsstückes entsprechende Höhenlage gebracht als auch der jeweils erforderliche Arbeitsdruck durch Zusammenpressen der im Polierballen angeordneten Federn eingestellt wird. Da, wie vorher beschrieben, beim Schwenken des Hebels 13 in dem zur Höheneinstellung dienenden Getriebe keine Bewegung eintritt, so ist, wenn der Polierballen nach erfolgtem Abheben von der Arbeitsfläche wieder auf dieselbe gesenkt ist, die Höheneinstellung und der Arbeitsdruck des Polierballens wieder genau so wie vor dem Abheben.
Die Lage des Hebels 13, die er bei von der Arbeitsfläche abgehobenem Polierballen einnimmt, sei als Ruhelage bezeichnet. Uni den Hebel 13 in dieser Ruhelage zu sichern, ist folgende Einrichtung getroffen: Die Büchse 26 besitzt eine Bohrung, in welcher ein Bolzen 29 längsverschieblich angeordnet ist. Der Bolzen 29 hat ein Bund, an das sich ein konischer Zapfen anschließt. Dieser Zapfen korrespondiert mit konischen Bohrungen, die in dem Segment 28 sich befinden. Vermittels des Knopfes 30 kann der konische Zapfen des Bolzens in diejenige Segmentbohrung eingedrückt werden, der gegenüber er sich gerade befindet. Ist das geschehen. so kann der Griff 14 losgelassen werden, und der Polierballen bleibt nunmehr in ausgehobener Stellung stehen. Die Konizität des Zapfens und der Bohrungen ist deshalb gewählt, damit der Bolzen sich nicht etwa un- iiu beabsichtigterweise lösen kann, z. B. durch Erschütterungen. Soll zwecks Weiterarbeitens der Hebel 13 wieder in die Arbeitsstellung gebracht werden, so ist nur nötig, ihn ein wenig im Sinne des Hebels des Fahrbahnrahmens zu bewegen. Dadurch wird der konische Ansatz des Bolzens 29 in der Segmentbohrung frei, und der Bolzen wird durch die Feder 31 in seine Ruhelage zurückgeführt. Nun wird der Hebel 13 durch das Eigengewicht des Fahrbahnrahmens wieder so weit nach links gedreht, bis der Ansatz der Büchse
sich gegen den Anschlag 27 anlegt, womit die Arbeitsstellung des Hebels 13 wieder erreicht ist.
Die beschriebene Einrichtung gestattet eine sehr einfache und bequeme Bedienung der Maschine, ermöglicht eine sehr feinfühlige Einstellung des Arbeitsdruckes und weist den großen Vorteil auf, daß, ganz unabhängig von der jeweiligen Höheneinstellung des Polierballens, das Abheben desselben von der Arbeitsfläche stets durch die gleiche Hebelbewegung geschieht. Ferner wird durch das Abheben des Polierballens die einmal eingestellte Höhenlage desselben nicht geändert, auch wenn, beispielsweise während der Arbeitspausen oder beim Auswechseln des Polierleinenbelages, der Polierballen längere Zeit in ausgehobener Stellung verbleiben soll.

Claims (7)

  1. Patentansprüche:
  2. i. Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens (1) bei Poliermaschinen vermittels vertikaler Verstellung der ganzen Fahrbahn des den Polierballen tragenden Wagens oder Schlittens, dadurch gekennzeichnet, daß die in vertikalen Führungen der Seitenplatten (6, 7) des Maschinenfahrgestelles vertikal verschieblichen Seitenteile (3, 4) des Fahrbahnrahmens mit Zahnstangen (11, 12) versehen sind, in die Zahnräder (9, 10) eingreifen, die auf einer gemeinsamen Welle (8) befestigt sind, welche in den Seitenplatten (6, 7) des Fahrgestelles drehbar gelagert ist, so daß eine Verdrehung der Welle (8) eine vertikale Verstellung des Fahrbahnrahmens zur Folge hat. 2. Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß auf der Welle (8) drehbar ein Hebel (13) angeordnet ist, der mit der Welle (8) durch ein an ihm gelagertes Zahnrädergetriebe so verbunden ist, daß eine Verdrehung der Welle (8) entweder durch Schwenken des Hebels (13) zum Zwecke des schnellen Abhebens des Polierballens von der Arbeitsfläche oder durch Drehen des Getriebes zum Zwecke der genauen Einstellung der Höhenlage des Polierballens bewirkt werden kann.
  3. 3. Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen, dadurch gekennzeichnet, daß das gemaß Anspruch 2 in dem Hebel (13) gelagerte Getriebe mit einer selbsttätig wirkenden Sperrvorrichtung versehen ist, die eine unbeabsichtigte Drehung desselben verhindert.
  4. 4. Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schwenkbewegung des Hebels (13) im Sinne des Senkens des Fahrbahnrahmens durch einen an der Seitenplatte (6) des Fahrgestelles vorgesehenen Anschlag (27) begrenzt wird, der diejenige Stellung des Hebels (13) bestimmt, in welcher vermittels des Getriebes die Vertikaleinstellung des Fahrbahnrahmens vorgenommen wird.
  5. 5. Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (27) am Ende eines Segments angeordnet ist, das mit Bohrungen versehen ist, in die ein am Hebel (13) längsverschieblich gelagerter Bolzen (29) eingeführt werden kann, zu dem Zwecke, den Fahrbahnrahmen in ausgehobener Stellung festzuhalten.
  6. 6. Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Bohrungen des Segments (28) und das in diese eingreifende Ende des Bolzens (29) konisch ausgebildet sind, zu dem Zweck, ein unbeabsichtigtes Lösen des Bolzens zu verhindern.
  7. 7. Einrichtung zur vertikalen Verstellung des Polierballens bei Poliermaschinen nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Bolzen (29) durch eine Feder (31) in seine Ruhelage zurückgeführt wird.
    Hierzu ι Blatt Zeichnungen
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